Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 28. Juni 2021

Erschließung Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“; Vorstellung der Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanungen für die Anlagen zur Abwasserbeseitigung und die Straße wurden vom Ortsgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die Festlegung der Regeltiefe des Schmutzwasser- und Regenwasserkanals wird ein Bodengutachten erstellt und danach die Regeltiefe der Kanäle festgelegt.

Neufassungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

Der Ortsgemeinderat beschloss eine Neufassung der Friedhofssatzung sowie eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung, die gesondert veröffentlicht werden.

Festlegung einer Bauverpflichtung im Rahmen der Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet „Auf dem Stielgarten“

Der Ortsgemeinderat beschließt die Festsetzung einer Bauverpflichtung zur Errichtung eines bezugsfertigen Wohnhauses im Rahmen der Veräußerung der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Auf dem Stielgarten“. Die Baufrist beträgt danach 7 Jahre.

Neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung

Die neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung finden Sie unter der Rubrik "Unsere Gemeinde" unter Punkt "Satzungen". Dort werden Sie zur Homepage der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein weitergeleitet. Bitte bis zu unserem Ort scrollen. Hier sind alle unsere Satzungen für Sie einsehbar.

Karbacher Fusswallfahrt am 26.07.2021 nach Bornhofen findet statt

Am 26.07.2021 findet wieder anlässlich des Festes der hl. Mutter Anna unsere jährliche Wallfahrt nach Bornhofen statt. Nach der Pandemie bedingten Absage im letzten Jahr, können wir nach der derzeitigen Rechtslage unsere Fußwallfahrt nach Bornhofen unter Corona Bedingungen wieder durchführen.

Die Fußpilger starten um 6:00 Uhr an der St. Anna-Kirche in Karbach.

Um 8:10 Uhr fährt das Schiff von Bad Salzig nach Kamp, das Hochamt findet um 10.00h und die Pilgerandacht um 13:00 Uhr statt.

WICHTIG: Jeder der am Pilgeramt teilnehmen möchte, muss sich vorher im Pfarrbüro in Emmelshausen, unter der Telefonnummer 06747/1559 bis spätestens zum 22.07. anmelden.

Die Abfahrt des Schiffes in Kamp nach Bad Salzig erfolgt um 14:15 Uhr.

Nach Ankunft in Bad Salzig machen sich die Fußpilger wieder auf den Rückweg nach Karbach. Zwischen 16:15 Uhr und 16:45 Uhr werden die Fußpilger wieder in Karbach zurück erwartet.

Da eine direkt Schiffsverbindung von Bad Salzig nach Bornhofen nicht möglich ist, müssen wir wie bereits in den Jahren 2018 und 2019 zwischen der Anlegestelle in Kamp und der Klosteranlage noch ca. 1,4 Kilometer zurücklegen.

Da es keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, das Jung und Alt gemeinsam solche aus alter Zeit herrührende Traditionen aufrechterhalten, möchte ich mich bereits jetzt bei allen Pilgern bedanken. Ebenso bedanke ich mich bei unserem Musikverein, der soweit es Corona bedingt möglich ist, wieder die Prozession als auch die Messe in Bornhofen musikalisch gestalten wird. Ein weiterer Dank geht an die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt, die für uns außerhalb vom Fahrplan ein Schiff in Bad Salzig bereitstellt.

Abschließend nochmals der Hinweis: Bitte denkt an die rechtzeitige Anmeldung im Pfarrbüro.

Euer Michael Bender

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 31. Mai 2021

Aufstellung des Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“

Der Ortsgemeinderat würdigte die im Rahmen der Beteiligung der Bürger bzw. Abstimmungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungsnahmen und beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Zum Inhalt der Satzung wird auf die gesonderte Bekanntmachung dieser verwiesen.

Erschließung eines Wohnbaugebietes „Ober dem Stielgarten“

Der Ortsgemeinderat beschloss die weiteren Ingenieurleistungen (LP 5-9) für die Verkehrsanlage sowie die Ingenieurleistungen für die Ingenieurbauwerke und die örtliche Bauüberwachung zu vergeben.

Kindergarten Karbach

Der Rat befasste sich mit der über die Anfrage der Kita Halsenbach zwecks Aufnahme von Kindern aus ihrem Einzugsgebiet in die Kita Karbach und stimmte der Aufnahme zu.

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende für die Heimatpflege in der Ortsgemeinde Karbach zu.

Haushalt für das Jahr 2021

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2021 vom 11.05.2021

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, in derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

777.260,00 €

721.340,00 €

55.920,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

64.900,00 €

 

188.870,00 €

822.760,00 €

-633.890,00 €

 

  • 568.990,00 €

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 

Zinslose Kredite 0,00 €
Verzinste Kredite 270.000,00 €
Zusammen auf 270.000,00 €

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen




750.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

0,00 €

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  48,00 €/Jahr

 72,00 €/Jahr

  96,00 €/Jahr

500,00 €/Jahr

600,00 €/Jahr

700,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 2.192.750,69 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 2.208.500,69 € und zum 31.12.2021 2.264.420,69 €.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 11.05.2021

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise:

  1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: „Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 95 Absatz 4 GemO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 GemO erteilt: Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 270.000,-- €Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.“

  2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 25.05.2021, bis Mittwoch, 02.06.2021, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 303, öffentlich aus.
  3. Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 11.05.2021 — Michael Bender,
Ortsbürgermeister