Wahl zum Ortsgemeinderat Karbach am 26.05.2019

Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung

Das Mitglied des Ortsgemeinderates Tobias Münnig hat sein Ratsmandat niedergelegt.

Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde aufgrund des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat am 26.05.2019 Herr Norbert Kleemann als Ersatzperson berufen. Herr Kleemann hat die Berufung in den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach nicht angenommen. Aufgrund des Wahlergebnisses wurde sodann Herr Peter Krämer in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Krämer hat die Berufung angenommen.

Karbach, 02.03.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“, Ortsgemeinde Karbach

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“ aufzustellen.

Dieser Beschluss wurde am 08.11.2019 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Emmelshausen bekannt gemacht.

In der Sitzung am 06.05.2019 hat der Ortsgemeinderat Karbach auch den Planentwurf beraten und beschlossen, die Beteiligungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Karbach die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.

Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren sind u. a. auch die Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.

Gemäß § 13 BauGB könnte auch auf eine zweiteilige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Dieses Verfahren wurde jedoch trotzdem durchgeführt.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ober dem Stielgarten“.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in der nachstehenden Übersicht dargestellt.

In der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Über die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach in seiner Sitzung am 26.01.2021 beraten und abgewogen.

Gemäß dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 26.01.2021 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Arten- und Naturschutz, die Archäologisch-geophysikalische Prospektion) sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 05.03.2021 bis 07.04.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.

Derzeit ist das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet (siehe Link unten) einsehbar. Bitte nutzen Sie wenn möglichst diese Option.

Die Unterlagen können Sie im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html

aufrufen.

Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Karbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Karbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach §§ 13b i. V. m. 13 a und 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Durch das vereinfachte Verfahren entfallen gemäß § 13 Abs. 3 BauGB u. a. die Umweltprüfung, der Umweltbericht und die Angaben über umweltbezogene Informationen in dieser Bekanntmachung zur Offenlage.

 

 Karbach, 17.02.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 26. Januar 2021

Zertifizierung des Gemeindewaldes
Der Ortsgemeinderat beschloss die Zertifizierung des Gemeindewaldes nach dem Waldzertifizierungssystem PEFC.
Mittelfristige Betriebsplanung nach § 7 LWald G RLP-Forsteinrichtung
Nach § 7 Abs. 1 u. 2. LWaldG besteht die Verpflichtung des Waldbesitzenden darin, seinen Wald planmäßig zu bewirtschaften. Hiezu ist die Erstellung einer mittelfristigen Betriebsplanung - sogenannte Forsteinrichtung - erforderlich. Der Rat stimmte nun der Erstellung des Betriebsplans durch Landesforsten zu.
Aufstellung des Bebauungsplans für das Neubaugebiet "Ober dem Stielgarten"
Der Ortsgemeinderat würdigte die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger bzw. Abstimmungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungsnahmen und beschloss die weiteren Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Personalangelegenheiten
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat zunächst über weitere zwei eingegangene Bewerbungen für die Stelle als Gemeindearbeiter. Anschließend beschloss der Rat die Anstellung aller Bewerber und legte dabei den zeitlichen Umfang der Beschäftigten und die Entgelte fest.

 

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Karbach

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich bis zum 11.02.2021 dem Ortsgemeinderat zuleiten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 303, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Karbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, oder an Ortsbürgermeister Bender, oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Karbach, 08.02.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 14. Dezember 2020

Jahresabschluss 2019

Der Rat erteilte - nachdem er den Jahresabschluss festgestellt hatte - dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Emmelshausen/Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO.

Grundstücksangelegenheiten

Ortsbürgermeister Michael Bender wurde beauftragt, Verkaufsverhandlungen mit dem Ziel des Erwerbs von Waldgrundstücken in der Gemarkung Weiler zu führen.

Pachtangelegenheiten

Der Rat stimmte der Verpachtung eines Grundstückes zu.

Personalangelegenheiten

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über den Eingang von Bewerbungen aufgrund der Ausschreibung „Gemeindearbeiter w/m/d“.