Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, den kostenlosen Bürgertest ohne Termin durchzuführen. Jede/r Bundesbürger/in und jede Person mit dauerhaftem Wohn- sitz in Deutschland darf mind. einen kostenlosen Bürgertest pro Woche nutzen.
VORRAUSSETZUNGEN FÜR DEN BÜRGER-TEST
Sie benötigen lediglich ein gültiges Ausweisdokument, welches Sie mit Ihrer ausgefüllten Einverständniserklärung bei Ankunft vorlegen. Für einen reibungslosen und zügigen Ablauf ist es von Vorteil, die Einverständniserklärung vorab unter www / ps-trade-gmbh.de herunterzuladen und bereits ausgefüllt mitzubringen. Für Kurzentschlossene halten wir alle Dokumente vor Ort, zum Ausfüllen bereit. Während der Testung befinden Sie sich in einem sichtgeschützen Bereich.
ABLAUF
Prüfung Ausweisdokument und Einverständniserklärung.
Warten Sie mit ausreichend Abstand, bis Sie zur Testung aufgerufen werden.
Gehen Sie danach zur Abstrich-Stelle.
Bei Erwachsenen wird der hintere Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt.
Für Kinder und Schüler halten wir alternativ einen Mundschleimhaut-Test oder einen vorderen Nasenabstrich-Test bereit.
Nach der Testung warten Sie ca. 15 Minuten auf das Ergebnis, welches Ihnen vor Ort übergeben wird.
ZUM ABSCHLUSS ERHALTEN SIE EINE 24-STUNDEN- BESCHEINIGUNG ÜBER DAS ERGEBNIS!
Bei einem positiven Testergebnis, erhalten Sie von uns einen Ablaufplan über die nächsten Schritte.
Wir bitten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Weitere Testmöglichkeiten und Infos finden Sie online ! Betreiber von Bürgertestzentren in RLP, Schulungen für
Unternehmen, Großhandel, Antigen-Tests, PSA
PS Trade • Zum Heidchen 6 • 56377 Nassau • Tel.: 02604-3980552 •
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schneider
Mob.: +49 (0) 1703873147
PS Trade GmbH
Zum Heidchen 6
56377 Nassau
Haushaltssatzung
Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Karbach für das Haushaltsjahr 2021.
Ergänzungswahl zum Haushalts- und Finanzausschuss
Der Rat wählte Herrn Peter Krämer als stellvertretendes Mitglied in den Haushalts- und Finanzausschuss.
Gemeindehaus Karbach
Der Rat legte fest, dass im Gemeindehaus Veranstaltungen bis zu 199 Personen zugelassen werden. Diese Begrenzung wird auch Bestandteil des Mietvertrags für das Gebäude.
Bauvoranfrage
Der Gemeinderat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Hühnerstalls gemäß einer Bauvoranfrage zu erteilen.
Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat Karbach beschloss den Erwerb eines Grundstückes.
Pachtangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschloss, einem Nachtrag zu einem Pacht- und Nutzungsvertrag zuzustimmen.
Zuschussantrag
Der Ortsgemeinderat beschloss, einen Zuschuss für die neue Steuerung der Läuteanlage in der St.-Anna Kirche zu gewähren.
Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Das Mitglied des Ortsgemeinderates Tobias Münnig hat sein Ratsmandat niedergelegt.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde aufgrund des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat am 26.05.2019 Herr Norbert Kleemann als Ersatzperson berufen. Herr Kleemann hat die Berufung in den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach nicht angenommen. Aufgrund des Wahlergebnisses wurde sodann Herr Peter Krämer in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Krämer hat die Berufung angenommen.
Karbach, 02.03.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“ aufzustellen.
Dieser Beschluss wurde am 08.11.2019 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Emmelshausen bekannt gemacht.
In der Sitzung am 06.05.2019 hat der Ortsgemeinderat Karbach auch den Planentwurf beraten und beschlossen, die Beteiligungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.
Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Karbach die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.
Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren sind u. a. auch die Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.
Gemäß § 13 BauGB könnte auch auf eine zweiteilige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Dieses Verfahren wurde jedoch trotzdem durchgeführt.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ober dem Stielgarten“.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in der nachstehenden Übersicht dargestellt.
In der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Über die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach in seiner Sitzung am 26.01.2021 beraten und abgewogen.
Gemäß dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 26.01.2021 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Arten- und Naturschutz, die Archäologisch-geophysikalische Prospektion) sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 05.03.2021 bis 07.04.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.
Derzeit ist das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail
Die Unterlagen können Sie im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html
aufrufen.
Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Karbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Karbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach §§ 13b i. V. m. 13 a und 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Durch das vereinfachte Verfahren entfallen gemäß § 13 Abs. 3 BauGB u. a. die Umweltprüfung, der Umweltbericht und die Angaben über umweltbezogene Informationen in dieser Bekanntmachung zur Offenlage.
Karbach, 17.02.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister