Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 31. Mai 2021

Aufstellung des Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“

Der Ortsgemeinderat würdigte die im Rahmen der Beteiligung der Bürger bzw. Abstimmungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Stellungsnahmen und beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Zum Inhalt der Satzung wird auf die gesonderte Bekanntmachung dieser verwiesen.

Erschließung eines Wohnbaugebietes „Ober dem Stielgarten“

Der Ortsgemeinderat beschloss die weiteren Ingenieurleistungen (LP 5-9) für die Verkehrsanlage sowie die Ingenieurleistungen für die Ingenieurbauwerke und die örtliche Bauüberwachung zu vergeben.

Kindergarten Karbach

Der Rat befasste sich mit der über die Anfrage der Kita Halsenbach zwecks Aufnahme von Kindern aus ihrem Einzugsgebiet in die Kita Karbach und stimmte der Aufnahme zu.

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende für die Heimatpflege in der Ortsgemeinde Karbach zu.

Haushalt für das Jahr 2021

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2021 vom 11.05.2021

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, in derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

777.260,00 €

721.340,00 €

55.920,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

64.900,00 €

 

188.870,00 €

822.760,00 €

-633.890,00 €

 

  • 568.990,00 €

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 

Zinslose Kredite 0,00 €
Verzinste Kredite 270.000,00 €
Zusammen auf 270.000,00 €

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen




750.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

0,00 €

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  48,00 €/Jahr

 72,00 €/Jahr

  96,00 €/Jahr

500,00 €/Jahr

600,00 €/Jahr

700,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 2.192.750,69 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 2.208.500,69 € und zum 31.12.2021 2.264.420,69 €.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 11.05.2021

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise:

  1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: „Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 95 Absatz 4 GemO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 GemO erteilt: Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 270.000,-- €Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.“

  2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 25.05.2021, bis Mittwoch, 02.06.2021, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 303, öffentlich aus.
  3. Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 11.05.2021 — Michael Bender,
Ortsbürgermeister

FUNDSACHE

Auf dem Spielplatz in Karbach ist eine Kinderkaputzenjacke (Markenprodukt) gefunden worden.

Die Jacke kann bei mir abgeholt werden. 

 

Bleibt gesund

Euer Michael Bender

Kein MOBILES TESTCENTER in Karbach

Da sich an den beiden bisherigen Testtagen kein großer Bedarf an einer kostenfreien Corona-Testung vor Ort zeigte,  werden keine weiteren Testtage in Karbach stattfinden.

 

Bleibt gesund

Euer Michael Bender

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Karbach Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Nachdem der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Karbach am 29.10.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Karbach in seiner Sitzung am 14.12.2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 wurde festgestellt auf:

a) Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung): 117.822,58 €

b) Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung): 108.447,64 €

c) Eigenkapital am 31.12.2019: 2.192.750,69 €

d) Bilanzsumme am 31.12.2019: 5.110.511,28 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 03.05.2021 bis Dienstag, 11.05.2021 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 303, öffentlich aus.

Karbach, den 22.04.2021 (DS) — Michael Bender
Ortsgemeinde Karbach — Ortsbürgermeister
Hinweis:

Derzeit ist das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in den ausgelegten Jahresabschluss nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel.-Nr. 06747/121-140 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich ist.