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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2022 vom 19.05.2022
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf |
894.670,00 € 813.110,00 € 81.560,00 € |
2. Im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
43.490,00 €
1.244.930,00 € 1.254.320,00 € -9.390,00 € -34.100,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf |
|
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich KInvestitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf |
0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer |
300 v.H. 365 v.H. 365 v.H. |
Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund für den ersten gefährlichen Hund für den zweiten gefährlichen Hund für jeden weiteren gefährlichen Hund |
48,00 €/Jahr 72,00 €/Jahr 96,00 €/Jahr 500,00 €/Jahr 600,00 €/Jahr 700,00 €/Jahr |
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 2.144.411,28 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 2.200.331,28 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.281.891,28€.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.
Karbach, 19.05.2022
(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister
Hinweise:
- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.03.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
- Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 30.05.2022, bis Dienstag, 07.06.2022, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus.
- Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Karbach, 19.05.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister
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Der Unterzeichner befindet sich in der Zeit vom 16. bis einschließlich 30. Mai 2022 nicht im Dienst. Die Vertretung übernimmt während dieser Zeit der Erste Beigeordnete Karsten Becker, Hambuchstr. 8 unter Tel.-Nr.: 06747 - 948949.
Michael Bender, Ortsbürgermeister
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Haushaltssatzung 2022
Der Ortsgemeinderat Karbach beschloss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Karbach für das Haushaltsjahr 2022 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan.
Erschließung Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“
Der Rat beschloss die Vergabe der Kanalbauarbeiten, Straßenbauarbeiten und der Beleuchtungsarbeiten.
Kindergarten Karbach
Der Gemeinderat Karbach beschloss, dass auch im Kindergartenjahr 2022/2023 wieder 8 Kinder bei entsprechender Kostenübernahme durch die betroffenen Gemeinden im Einzugsbereich der Kita Halsenbach in die Kita Karbach aufgenommen werden.
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Die Wanderfreunde Karbach richten mit vielen freiwilligen Helfern im Auftrag der Gemeinde Karbach, unterstützt durch eine Förderung der LOKALEN AKTIONSGRUPPE HUNSRÜCK, einen Wanderweg rund um Karbach her. |
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Startpunkt ist am Sportplatz Karbach wo man eine herrliche Aussicht auf Karbach, das Rheintal und den Taunus hat. Von dort geht es zur Wallfahrtskirche Sankt Quintin und weiter an der Karbacher Bach entlang zur Kiesley. Nach einem kurzen, steilen Aufstieg hat man auf der Kiesley eine wunderbare Sicht ins Tal und in die umliegenden Wälder. Weiter geht es zum Jagdhaus Steffen. Unterhalb des Jagdhauses, am Waldesrand kann man den Ausblick ins Rheintal bis zur Loreley genießen. Von hier aus geht es zum Fünf-Burgenblick (Burg Katz, Burg Maus, Burgruine Reichenberg und die feindlichen Brüder mit den Burgen Liebenstein und Sterrenberg) und weiter zu den Schieferhöhlen und dann hinauf zum Rheinblick. Dort lädt die Wanderhütte der Wanderfreunde zu einer gemütlichen Rast mit wunderbarer Aussicht ein. Ein Stück entlang der Patelsbach geht es dann zum Steinernen Männchen und von hier zum Ausgangspunkt zurück. Am Ende haben die Wanderer dann ca. 12 km zurückgelegt und wunderschöne Teile des Vorderhunsrücks genießen können. Begonnen haben die Wanderfreunde mit freiwilligen Helfern mit einem neuen Weg an der Kiesley. Weitere Maßnahmen sowie Berichte darüber folgen in den nächsten Tagen und Wochen. |
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Bündelausschreibung Strom ab 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeptionen zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Ausschreibungen der Stromlieferung sowie der Stromlieferung der Ortsgemeinde Karbach ab 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen.
Mitteilung über die Gründe über eine getroffene Eilentscheidung
Um die Ausschreibung Erschließung Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“ zeitnah zu veröffentlichen und den in Auge gefassten Baubeginn auch realisieren zu können, war eine Eilentscheidung in Absprache mit den Beigeordneten zu treffen. Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung gem. § 48 GemO im Hinblick auf die Kanaltiefe zustimmend zur Kenntnis.
Rad- und Wirtschaftswegeausbau
Der Ortsgemeinderat nahm die Information zum Sachstand „Ausbau Rad- und Wirtschaftsweg“ zur Kenntnis und ermächtigte den Ortsbürgermeister, die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ zwischen den Ortsgemeinden Karbach und Hungenroth abzuschließen. Die notwendigen Freistellungsarbeiten wurden an eine landschaftspflegerische Firma vergeben. Im Rahmen des Ausbaus beschloss der Rat, auch die Ingenieurleistungen vergeben.