Wanderfreunde Karbach

Vor fast 20 Jahren haben sich in Karbach einige Rentner zusammengefunden um in der neu gewonnenen Freizeit alle 14 Tage zusammen zu wandern. Gleichzeitig wurden aber auch immer wieder ehrenamtliche Arbeitseinsätze getätigt, so zum Beispiel mit der Errichtung und Pflege der Wanderschutzhütte "Zum Rheinblick" zwischen Karbach und Holzfeld.
 
In der vergangenen Woche waren die Wanderfreunde Karbach wieder einmal für die Allgemeinheit tätig und haben die Eingangstür der Wallfahrtskirche St. Quintin, die Ruhebänke auf unserem Friedhof sowie das Brunnenhäuschen unterhalb von St. Quintin teilweise in mühevoller Handarbeit abgeschmirgelt, mit einem neuen Anstrich versehen und damit wieder Wetter- und Winterfest gemacht.

Im Namen der gesamten Bürgerschaft möchte ich mich bei unseren Wanderfreunden für geleistete Arbeit und das tolle Engagement für die Allgemeinheit herzlich bedanken.
 

Das Gruppenbild zeigt die fleißigen Wanderfreunde Heinz Heidtmann, Norbert Kleemann, Karl-Rudolf Hermanspahn, Horst Bender, Helmut Mallmann und Rudi Mallmann (von links nach rechts) im Eingangsbereich von St. Quintin.
Wer sich dieser tollen Gruppe anschließen möchte, ist herzlich willkommen und kann sich bei Helmut Mallmann oder jedem anderen Gruppenmitglied melden.

Die Ortsgemeinde Karbach bedankt sich beim Kultur- und Karnevalsverein Karbach

für die Herstellung und Aufstellung von insgesamt 3 Wellnessliegen.

 

Bank St. Quintin

In den vergangenen Wochen haben fleißige Vereinsmitglieder die Wellnessliegen hergestellt und an insgesamt drei Standorten aufgestellt Am Standort in der Nähe des Martinsfeuers genießt man eine schöne Aussicht ins Rheintal, in der Nähe des "steinernen Männchens" hat man einen sehr schönen Blick auf unsere Heimatregion. Am Wirtschaftsweg "Säulöchelchen" genießt man einen wunderschönen Ausblick auf unsere Wallfahrtskirche St. Quintin.

Im Namen der gesamten Bürgerschaft möchte ich mich bei unserem KKV für diese tolle Idee und Umsetzung bedanken.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

 

 

 

 

25 Jahre Singkreis Karbach

Am kommenden Sonntag, den 14.06.2015 feiert unser Singkreis sein 25 jähriges Bestehen im Rahmen des 3. OPEN-AIR in Karbach.Singkreis Karbach

Aus diesem Grund findet am kommenden Sonntag auf unserem Dorfplatz das 3. Open-Air des Musikvereins Karbach statt. Beginn ist um 14:00 Uhr mit einem feierlichen Gottesdienst, der selbstverständlich von unserem Singkreis musikalisch gestaltet wird. Nach Kaffee und Kuchen stellt sich dann der Nachwuchs unseres Musikvereins gegen 16:00 Uhr vor. Im Anschluss und zum Abschluss der Veranstaltung spielt dann unser Musikverein dem Singkreis noch ein Ständchen in Form eines kleinen Konzerts.

Im Namen der Ortsgemeinde Karbach gratuliere ich unserem Singkreis für die 25 Jahre und wünsche natürlich für die weitere Zukunft alles Gute. Bitte unterstützen Sie die Veranstaltung durch Ihren Besuch und zeigen Sie unseren Vereinen damit Ihre Wertschätzung. Unserem Singkreis und unserem Musikverein wünsche ich ein "gutes Gelingen" der Veranstaltung und uns allen ein paar schöne, gesellige Stunden auf unserem Dorfplatz.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Erster Gemeinde- und Umwelttag der Ortsgemeinde Karbach war ein toller Erfolg

Fast 70 Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 10 und 79 Jahren beteiligten sich am Pfingstsamstag am erstmalig durchgeführten Gemeinde- und Umwelttag der Ortsgemeinde Karbach. Durch diese tolle Bereitschaft etwas für die Allgemeinheit zu tun, konnten einige Maßnahmen zur Verschönerung unserer Heimatgemeinde Karbach durchgeführt und abgeschlossen werden. Bei gutem „Arbeitswetter“  konnten so beispielsweise alle Spielgeräte auf dem Spielplatz neu angestrichen werden, Pflasterabsenkungen auf dem Dorfplatz und auf dem Parkplatz vor dem Gemeindehaus wurden beseitigt, die Hecken am Spielplatz und am Wiegehäuschen wurden geschnitten, alle Sinkkästen im Ortsbereich wurden geleert, der alte Jägerzaun vor der St. Anna Kirche wurde abgebaut und schon fast vollständig erneuert, die abgebrochenen Steinplatten in diesem Bereich wurden ebenfalls wieder instand gesetzt. Auch wurden im Bereich der Straße vor dem Soziotherapeutischen Haus notwendige Instandsetzungen an den Pflasterungen vorgenommen. In St. Quintin wurde das mächtige Astwerk der abgängigen Fichte beseitigt und die Kranzgrube geleert. Als kleine Entschädigung für die geleistete Arbeit, konnten sich alle Helferinnen und Helfer am Ende des arbeitsreichen Vormittages durch einen leckerer Wildschweinbraten mit Semmelknödel und Krautsalat sowie kühlen Getränken stärken. Bei unserem Jagdpächter Gerd Würfel möchte ich mich für das gestiftete Wildschwein nochmals genauso ausdrücklich bedanken wie beim Musikverein Karbach für die kostenlose zur Verfügungstellung der Getränke. Mein ganz besonderer Dank gilt jedoch allen fleißigen Bürgerinnen und Bürgern sowie dem gesamten Gemeinderat für Euer tolles Engagement zum Wohle unserer Heimatgemeinde.

Ohne Eure tatkräftige Unterstützung wäre der erste Gemeinde- und Umwelttag nicht so erfolgreich für unser Karbach geworden.

Nochmals vielen Dank! Weitere Bilder in der Bildergalerie (Menüpunkt: Bilder)

Euer Michael Bender

 

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Abteilung Landentwicklung und Bodenrodung Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront
Schloßplatz 10, 55469 Simmern, Telefon: 06761-9402-0, Telefax: 06761-9402-74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Internet: www.dlr.rlp.de
Simmern, 05.03.2015

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Sseite 2794)

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront, Rhein-Hunsrück-Kreis ist der durch die Nachträge 1 und 2 geänderten Zusammenlegungsplan seit dem 08.07.2010 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Zusammenlegungsbeschluss vom 07.05.2008 sowie dem Änderungsbeschluss vom 02.03.2009 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.

i. A. Natascha Schön, Gruppenleiterin