Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz vom 25. April bis 04. Mai 2018

In der Zeit vom 25.04. bis 04.05.2018 findet wieder die Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz statt.

Auch in Karbach werden unsere Jungendlichen wieder aktiv, um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln.

Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert.

Dieses Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell.

Die Hälfte des Sammlungserlöses verbleibt in Karbach und wird für die Jugendarbeit vor Ort verwendet. Die andere Hälfte des Erlöses wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden u.a. Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendringes (z.B. im Rahmen der Inklusion oder der Entwicklungszusammenarbeit) unterstützt.

Schirmherrin der Sammlung ist Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 07.06.2017 genehmigt.

Bitte unterstützen Sie unsere Jugendlichen.

Michael Bender, Ortsbürgermeister

Vorankündigung Gemeinde- und Umwelttag in der Ortsgemeinde Karbach am 16. Juni 2018

Nach dem großen und tollen Zuspruch in den letzten Jahren findet auch in diesem Jahr wieder ein Gemeinde- und Umwelttag statt.
Es ist beabsichtigt, dass wir uns am 16. Juni 2018, 09.00h, auf unserem Dorfplatz treffen, um unserer Dorf wieder zu verschönern.
Nähere Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.
Fleißige Mitbürgerinnen und Mitbürger und natürlich auch alle Jugendliche die helfen möchten, sind bereits jetzt herzlich eingeladen.
Daher bitte den Termin am 16. Juni 2018, 09.00h vormerken.


Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Auch in Karbach schwiegen an Karfreitag und Ostersamstag wieder die Kirchenglocken

Einer alten Tradition folgend, wird das Schweigen der Glocken, die an die qualvolle Leidenszeit Jesu erinnern sollen, durch das Klappern ersetzt.

Daher zogen dieser alten und schönen Tradition folgend wieder unsere Kinder durch die Straßen unserer Gemeinde, um das Glockenläuten durch das Klappern zu ersetzen.
Ein herzliches Dankeschön an Alle die mitgeholfen haben diese herrliche Tradition zu erhalten, insbesondere natürlich an die über 30 Karbacher Mädchen und Jungen, für Ihren hervorragenden und tadellosen "Ersatz" für die Glocken.
Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Am kommenden Montag, 05.03.2018 muss meine Sprechstunde leider ausfallen.

Selbstverständlich stehe ich gerne auch für persönliche Gespräche außerhalb der o.g. Sprechzeiten zur Verfügung.

Telefonisch bin ich unter der Rufnummer 06747 / 5986930 zu erreichen.

Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung per Mail, die entsprechende Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Haushalt für das Jahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2019 vom 20.02.2018

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S.21) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

652.220,00 €

668.100,00 €

-15.880,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-4.590,00 €

 

 100.750,00 €

86.000,00 €

14.750,00 €

 

-10.160,00 €

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungn zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Inverstitionen und Inverstionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 145.000,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf 0,00 €.

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

  33,00 €/Jahr

  45,00 €/Jahr

  57,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug 1.963.675,64 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 1.963.405,64 € und zum 31.12.2018 1.947.525,64 €.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 22.02.2018

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise

1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.02.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 05.03.2018 bis Dienstag, 13.03.2018 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.

3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 22.02.2018

(S) Michael Bender, Ortsbügermeister