Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Abteilung Landentwicklung und Bodenrodung Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront
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Simmern, 05.03.2015

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Sseite 2794)

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront, Rhein-Hunsrück-Kreis ist der durch die Nachträge 1 und 2 geänderten Zusammenlegungsplan seit dem 08.07.2010 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Zusammenlegungsbeschluss vom 07.05.2008 sowie dem Änderungsbeschluss vom 02.03.2009 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.

i. A. Natascha Schön, Gruppenleiterin